Mehrwertsteuer auf Versandkosten berechnen – so geht's!

Mehrwertsteuer auf Versandkosten berechnen – so geht's!

Veröffentlicht am · von
Lisa Kammermayer

Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer fällt in Deutschland nicht nur auf Waren und Dienstleistungen, sondern auch auf Versandkosten an. Denn von der Steuer sind sämtliche Leistungen betroffen, die erbracht werden, um die Ware an den Kunden zu bringen. Lediglich Unternehmen der Post genießen steuerfreie Portokosten.

Zu den Versandkosten gehören Verpackungsmaterial, Porto, die Einhaltung der Verpackungsverordnung, Personal, Versicherungen, Zahlungsabwicklung und sonstige Posten. Dabei ist die Berechnung und richtige Ausweisung gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, worauf du bei der Rechnungsstellung achten musst.

Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer?

Im Grunde sind Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer das Gleiche. Schaut man aber auf die steuerliche und betriebswirtschaftliche Seite, stellen sich sehr wohl Unterschiede heraus.

Wann immer du Dienstleistungen oder Waren anbietest, musst du Umsatzsteuer erheben. Sie hängt, wie der Name sagt, vom Umsatz ab und wird prozentual errechnet. Der Regelsteuersatz in Deutschland liegt aktuell bei 19 %, der ermäßigte bei 7 %. Auch Leistungen, die der Kunde erbringt, um eine Ware zu erhalten, unterliegen der Umsatzsteuer. Dazu zählen die Kosten für Verpackung und Versand.

Umsatzsteuersatz bei Verpackungs- und Versandkosten: Die Hauptleistung bestimmt die Höhe.

Verkaufst du als Onlinehändler im Inland ein Produkt an einen Endverbraucher, dann ist das Produkt mit 19 % oder dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu versteuern. Welcher Umsatzsteuersatz genau anzusetzen ist, regelt §12 Umsatzsteuergesetz. Das verkaufte Produkt gilt als Hauptleistung. Diese gibt vor, welchem Umsatzsteuersatz die (unselbstständige) Nebenleistung unterliegt.

Produkte im Warenkorb enthalten nur einen Umsatzsteuersatz

Fangen wir ganz simpel an. Wenn die gesamte Lieferung aus Produkten besteht, die dem gleichen Umsatzsteuersatz unterliegen, gilt das Prinzip: Die Hauptleistung bestimmt den Umsatzsteuersatz der Nebenleistung.

Verkaufst du z. B. Schuhe, dann wird die Leistung „Lieferung der Schuhe“ mit dem Umsatzsteuersatz von 19 % besteuert. Die damit verbundene Versanddienstleistung unterliegt dem gleichen Steuersatz. 

Handelt es sich um ein Produkt, für das der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % fällig wird (z. B. ein Buch), dann gilt dieser Steuersatz auch für die Verpackungs- und Versandkosten.

Produkte im Warenkorb unterliegen unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen

Jetzt wird's komplizierter. Hast du es mit einem gemischten Warenkorb zu tun, d. h. die Produkte unterliegen unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen, muss die Umsatzsteuer auf die Nebenleistungen anteilig im Verhältnis zu den Nettoentgelten der verkauften Produkte berechnet werden. Puh. Wie wär's mit einem Beispiel?

Stell dir vor, ein Kunde kauft bei einem Onlinehändler wie Amazon eine DVD und ein Buch. Dann gilt für die DVD der Umsatzsteuersatz von 19 %, für das Buch der reduzierte Steuersatz von 7 %. Es werden also drei voneinander unabhängige Leistungen erbracht:

  • Verkauf der DVD zum USt-Satz von 19 %,

  • Verkauf des Buches zum USt-Satz von 7 % und

  • Nebenleistung Versand

Nehmen wir an die DVD kostet 10 Euro netto und das Buch 5 Euro netto, dann liegt der Netto-Gesamtpreis der Bestellung bei 15 Euro. Die Kosten für Verpackung und Versand des Pakets betragen netto 5 Euro.

Das anteilige Verhältnis sieht damit wie folgt aus:

  • Verkauf DVD: 2/3 des Gesamtpreises

  • Verkauf Buch: 1/3 des Gesamtpreises

In diesem Verhältnis teilen wir nun die Versandkosten von 5 Euro auf: 

  • Auf die DVD entfallen 3,33 Euro netto Versandkosten,

  • auf das Buch 1,67 Euro netto Versandkosten.

Diese versteuern wir jetzt zum Steuersatz der verbundenen Hauptleistung:

  • 19 % auf 3,33 Euro und

  • 7 % auf 1,67 Euro.

Du siehst schon. Es ist immer gut, eine anständige Software parat zu haben, die dir diese Berechnungen automatisch abnimmt!

Pauschale Versandkosten

Jetzt verstehst du wahrscheinlich, warum viele Shopbetreiber pauschale Versandkosten festlegen. Sie berechnen diese zuvor in ihrer Produktkalkulation und stellen ihren Kunden einen bestimmten Betrag in Rechnung, der sich nach verschiedenen Produkt- und Gewichtskategorien und nach den Parametern (Gewicht und Größe) der Logistikanbieter richtet – immer großzügig zugunsten der Kunden berechnet. Dieser Betrag gilt dann für alle Pakete einer bestimmten Produktkategorie. Manche Anbieter machen es sich noch leichter und setzen eine Versandpauschale an, die laut Kalkulation ihre Kosten deckt, gleichgültig, wie groß und schwer das Paket ist.

Mehrwertsteuer auf den Versand ins EU-Ausland

Beim Versand ins EU-Ausland musst du unterscheiden zwischen Versand an eine Privatperson (regulärer Mehrwertsteuersatz) und Versand an Unternehmer (keine Mehrwertsteuer).

Gehen wir davon aus, du hast deinen Firmensitz in einem EU-Land und willst Waren an einen anderen Unternehmer, ebenfalls in einem EU-Land ansässig, verschicken. Die Lieferung aus dem Herkunftsland ist damit für dich umsatzsteuerfrei. Für den Empfänger der Lieferung gilt allerdings die Erwerbsbesteuerung seines Landes.

Die Voraussetzungen für diese sogenannte steuerfreie innergemeinschaftliche (Waren)-Lieferung nach § 4 Nr. 1b Umsatzsteuergesetz i. V. m. § 6a UStG sind folgende:

  1. Der Abnehmer muss ein Unternehmen sein (Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).

  2. Der Abnehmer hat die Ware für sein Unternehmen erworben.

  3. Der Erwerb der Ware unterliegt den Vorschriften der Umsatzbesteuerung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Das bedeutet, dass der Abnehmer verpflichtet ist, in einem anderen EU-Land die Erwerbsbesteuerung durchzuführen.

Mehrwertsteuer auf den Versand und Verpackung ins nicht-EU-Ausland

Beim Versand an Kunden außerhalb der EU musst du auf Versand und Verpackung keine Mehrwertsteuer erheben. Hast du allerdings für genau diesen Zweck im Vorfeld selber Waren oder Dienstleistungen inklusive Mehrwertsteuer eingekauft, kannst du diese entrichtete Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen.

Versandkosten und Verpackung: Unser Fazit

Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und Deutschland bekanntlich ein umfangreiches Regelwerk pflegt, ist es nicht verkehrt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Du musst nicht nur das Empfängerland, den Empfängerstatus und die Umsatzsteuer deiner Produkte berücksichtigen, sondern auch noch deine Kosten für Verpackung und Versand im Blick behalten. Wer hat dazu schon Zeit, wenn im Onlineshop eine Bestellung nach der anderen eingeht? Doch, nicht verzagen, SimpleSell fragen! Mit unserer cleveren Versandlösung automatisierst du deinen Versandprozess, so dass dir genug Zeit (und auch Geld) bleibt, um dich mit deinen Versandkosten zu befassen. In nur 5 Minuten hast du deine Onlineshops mit Paketdiensten verbunden und kannst über eine zentrale Plattform deine gesamten Bestellungen verwalten. Dabei wird der Druck von Versandetiketten dank unseren intelligenten Versandregeln, unseren Lieferscheinen und Packlisten und dem smarten Massenlabeldruck zum Kinderspiel. Worauf wartest du also noch? Teste jetzt SimpleSell für 14 Tage kostenlos und überzeuge dich selbst!

Lisa Kammermayer
Über den Autor

Lisa Kammermayer

Als Marketing Managerin bei SimpleSell kümmert sich Lisa um alle Themen, die mit Content Marketing auf unserer Website, unseren Social Media Kanälen oder dem Newsletter zu tun haben. Dabei versorgt sie dich mit den aktuellsten Neuerungen unserer Versandsoftware und den neuesten Informationen rund um E-Commerce und Logistik.