Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SimpleSell GmbH – Stand: 11/2023

1. Präambel

SimpleSell ist eine cloud-basierte Versandsoftware für Onlineshops. E-Commerce-Unternehmen verbinden damit ihre Marktplätze und Shopsysteme mit Paketdiensten, um die Erstellung von Versandetiketten für den Versandprozess zu automatisieren. Der Kunde ist ein professionell agierender Versender (z.B. Onlinehändler), der den Versand seiner Waren digitalisieren und vereinfachen möchte und hierzu die Funktionen von SimpleSell einsetzen will.

Zu diesem Zweck vereinbaren SimpleSell und der Kunde (zusammen „die Parteien“) die Geltung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Software „SimpleSell“ (im Folgenden „die Software“) durch den Kunden auf einer von SimpleSell betriebenen Plattform im Internet in dem jeweils vom Kunden im Einzelfall gebuchten Leistungsumfang (vgl. Ziff. 9). Optional kann der Kunde auch als Zusatzleistung buchen, dass er Transportdienstleistungen Dritter über SimpleSell als Reseller dieser Leistungen erwirbt (vgl. Ziff. 4).

3. Software-as-a-Service

3.1
SimpleSell stellt dem Kunden die Software für die Dauer dieses Vertrags zum Abruf über das Internet zur Verfügung. Eine Installation beim Kunden findet nicht statt. Der Anwendungsbereich und der Funktionsumfang der Software ergeben sich aus der Beschreibung in der Präambel des Vertrags. SimpleSell richtet die Software einheitlich für alle seine Kunden auf dem Server eines von ihm beauftragten Providers ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung der Software ist nicht geschuldet.

3.2
SimpleSell steht es offen, eine aktuellere Version der Software als die bei Vertragsbeginn zur Nutzung bereitgestellte zur Verfügung zu stellen, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung von Funktionalitäten muss dem Kunden von SimpleSell spätestens sechs Wochen vor ihrer Umsetzung angezeigt werden. Ein Anspruch des Kunden auf eine neuere Version der ursprünglich zur Verfügung gestellten und vereinbarten Software besteht nicht.

3.3
Der Kunde kann die Software mittels eines aktuellen Browsers über eine Weboberfläche oder durch Anbindung der von SimpleSell zur Verfügung gestellten API nutzen. SimpleSell ist berechtigt, die API zu verändern oder neu zu erstellen, wenn dies für den reibungslosen Zugang zu der von ihr geschuldeten Leistungen erforderlich ist. SimpleSell wird den Kunden hierüber rechtzeitig informieren und im Rahmen der jeweils gebuchten Supportleistung eine Neuanbindung der Schnittstelle beim Kunden unterstützen.

3.4
SimpleSell gewährt dem Kunden Support, sofern dies im jeweils gebuchten Leistungspaket enthalten ist, in dem jeweils gebuchten Umfang. Der Support erfolgt in der Regel per E-Mail. Darüber hinaus gibt es für alle Kunden Informationen in einem Hilfebereich auf der Website von SimpleSell.

4. Buchung der Beförderung von Paket- und Warensendungen („Reselling“ bzw. „Sofortlabelkauf“)

4.1
Der Kunde kann in seinem Account auf der Plattform von SimpleSell Verträge, die er selbst mit einem oder mehreren Transportdienstleistern als Beförderer von Paket- und Warensendungen geschlossen hat, einbinden. Der Kunde kann dann die Plattform nutzen, um bei seinem Beförderer Transporte für bestimmte ausgewählte Sendungsarten zu buchen, diese Buchungen zu verwalten und Versandetiketten („Labels“) für Leistungen seines Beförderers zu erzeugen und auszudrucken. Die Beauftragung und Abrechnung dieser Transportleistungen findet ausschließlich direkt im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Beförderer statt; SimpleSell ist dabei nicht involviert.

4.2
SimpleSell bietet dem Kunden als zusätzlich buchbare Sonderleistung an, Labels zur Beförderung von Paket- und Warensendungen von namhaften Beförderern, wie z.B. DHL, über seine Plattform mit der Funktion „Sofortlabelkauf“ zu erwerben, zu erzeugen und auszudrucken, damit der Kunde selbst und von SimpleSell unabhängig mit dem von ihm generierten Label seine Paket- und Warensendung dem betreffenden Beförderer zum Zwecke der Beförderung übergeben kann. Der Verkauf der Labels durch SimpleSell wird nachfolgend als „Reselling“ bezeichnet; SimpleSell übernimmt die Funktion des „Resellers“.

4.3
Paket- und Warensendungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind von verschiedenen Beförderern für den Kunden transportierte nationale – das heißt innerdeutsche – Paket- und briefähnliche Sendungen. Zu den briefähnlichen Sendungen zählt insbesondere die Warenpost von Deutsche Post AG/DHL, allerdings ohne Zusatzleistungen wie Einschreiben o.ä.

4.4
SimpleSell ist nicht selbst Beförderer von Paket- und Warensendungen. Beförderer ist der vom Kunden bei der Labelerstellung ausgewählte Transportdienstleister.

4.5
Bei der Labelerstellung erhält der Kunde auf der Plattform von SimpleSell eine Sendungsnummer, mit der er auf der Website des Beförderers den Sendungsverlauf verfolgen kann.

4.6
Zur Durchführung des Reselling hat SimpleSell mit den auf seiner Plattform angebotenen Beförderern Verträge geschlossen, wonach es SimpleSell gestattet ist, die Labels für die Durchführung der vom jeweiligen Transportdienstleister erbrachten Beförderungsleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung über seine Plattform an den Kunden weiterzuverkaufen.

4.7
Es bestehen aufgrund des Resellings durch SimpleSell einerseits und aufgrund der Beförderung der Paket- und Warensendungen durch den Transportdienstleister andererseits separate Verträge zwischen SimpleSell bzw. dem Kunden und dem Beförderer einerseits und zwischen dem Kunden und SimpleSell andererseits.

4.8
In dem Vertragsverhältnis zwischen SimpleSell und dem Beförderer bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach der jeweils zum Zeitpunkt der Übernahme der betreffenden Sendung aktuellen Fassung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vom Kunden für seine Sendung gewählten Beförderers. Zeitpunkt der Übernahme ist die Übergabe der betreffenden Sendung durch oder für den Kunden und deren Übernahme in die Obhut des Beförderers („Übernahme“).

4.9
Der Kunde ist damit einverstanden, dass bei der Nutzung des jeweiligen Beförderers mit der Übernahme der Sendung die für die betreffende Sendungsart geltenden nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beförderers für die Beförderung bis zum Empfänger unmittelbar gelten und einbezogen werden sollen. Die Bedingungen des jeweiligen Beförderers sind jeweils abzurufen über das Portal von SimpleSell:

DHL:

4.10
Die Anwendung von Bedingungen und Regelungen des Kunden, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SimpleSell oder von den jeweils für die Beförderung einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden Beförderers abweichen, ist ausgeschlossen.

5. Rechte und Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1
Eine Kündigung durch den Kunden gemäß § 415 HGB nach Übergang der Sendung in die Obhut des Beförderers ist ausgeschlossen.

5.2
Dem Kunden obliegt es, eine Sendungsart des Beförderers mit der von dem Beförderer angebotenen Haftung oder Versicherung zu wählen, die einen Schaden des Kunden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.

5.3
Der Kunde hat die Sendung mit einer vollständigen Empfängerangabe zu versehen. Er wird – soweit möglich und erforderlich – vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren eindeutige Identifikation ermöglichen. Insbesondere gibt der Kunde, auch für den Fall des Rücktransports nach Unzustellbarkeit, eine vollständige inländische Anschrift (in Deutschland) für seine Person auf der Sendung an. Der Kunde hat das Gut so zu verpacken, dass es vor Teilverlust und Beschädigung geschützt ist und dass dem Beförderer keine Schäden entstehen (§ 411 HGB).

5.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, Verbotsgüter zu versenden, die von der Beförderung ausgeschlossen sind. Die Verbotsgüter sind im Einzelnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beförderers aufgeführt (vgl. oben Ziff. 4.9).

5.5
Sofern Güter (elektronische Geräte, z.B. Smartphones) technisch über eine Fernabschaltung verfügen, die diese unbrauchbar (sog. Kill Switch) oder zumindest eingeschränkt bzw. erschwert nutzbar werden lassen, wird der Kunde einen solchen Mechanismus in jedem Verlustfall unverzüglich anwenden, um damit seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen.

Außerdem trifft der Kunde alle sonstigen Vorkehrungen, die die Identifikation der Güter im Verlustfall erleichtern und deren missbräuchliche Verwendung verhindern oder zumindest erschweren, z. B. durch Sperrung von SIM-Karten, Angabe von Seriennummern oder IMEI-Nummern bei Mobilfunkgeräten.

5.6
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Inhalt der Sendung zulässt. Eine Kennzeichnung der Verpackung mit dem verpackten Gut, z.B. durch eine Produktabbildung oder ein auffälliges Etikett ist nicht zugelassen. Es dürfen nur neutrale Kartonagen und Verschlussmittel verwendet werden. Eine Kennzeichnung der Verpackung oder des Klebebandes mit dem Firmennamen oder dem Logo bzw. Marken des Kunden ist erlaubt.

5.7
Der Kunde ist dafür verantwortlich, ggf. notwendige Einwilligungen seiner Endkunden für die Übertragung von personenbezogenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse) an den genutzten Beförderer einzuholen.

6. Verfügbarkeit, Wartungszeiten

6.1
SimpleSell sichert dem Kunden eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % pro Jahr zu.

6.2
Folgende Ausfallzeiten sind von SimpleSell nicht zu vertreten und werden deshalb auch nicht bei der zugesagten Verfügbarkeitszeit in Abzug gebracht:

  • Ausfallzeiten, deren Ursache in der Verantwortung des Kunden oder eines durch den Kunden beauftragten Dritten liegt

  • Ausfallzeiten aus Gründen höherer Gewalt

  • Ausfallzeiten aufgrund Einwirkung unautorisierter Dritter (z.B. Hacker), sofern diese Einwirkung nicht durch angemessene Sicherungsmaßnahmen durch SimpleSell bzw. deren Subdienstleister hätte vermieden werden können

  • Nichterreichbarkeit der Server aufgrund von Ausfällen in der Infrastruktur des Kunden (z.B. Internetanbindung, VPN etc.) und/oder eines Ausfalls der Internetleitung

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich die Verfügbarkeitszusage nicht auf die Verfügbarkeit der IT-Systeme von Partnern, wie z.B. DHL, bezieht.

6.3
SimpleSell ist berechtigt, die Plattform und einzelne Funktionalitäten für notwendige Wartungsarbeiten offline zu nehmen. Hierfür ist ein festes Wartungsfenster jeweils am ersten Samstag im Monat zwischen 21 Uhr und 24 Uhr vorgesehen, das nicht auf die Verfügbarkeit nach Ziff. 6.1 angerechnet wird. SimpleSell wird sich bemühen, notwendige Wartungen so zu dimensionieren, dass – sofern möglich – nur Teilbereiche offline genommen werden müssen. Ggf. zusätzlich notwendige wartungsbedingte Abschaltungen werden mit mindestens einer Woche Vorlauf angekündigt und werden in der Regel über Nacht realisiert, sofern nicht aufgrund unvorhergesehener Ereignisse eine kürzere Ankündigungsfrist oder ein anderes Wartungsfenster notwendig wird. Zeiten von notwendigen Wartungsarbeiten bleiben bei der Bemessung der Verfügbarkeit außer Betracht.

7. Zurverfügungstellung von Speicherplatz

7.1
Im Rahmen der Nutzung der Software wird SimpleSell dem Kunden Speicherplatz in produktspezifisch angemessenem Umfang bereitstellen. Diesen Speicherplatz kann der Kunde nutzen, um bestimmte Daten ablegen, einsehen und bearbeiten zu können, die für die Nutzung der Software notwendig sind. Für die Zurverfügungstellung des Speicherplatzes fallen keine gesonderten Kosten an.

7.2
SimpleSell schuldet lediglich das Bereitstellen des Speicherplatzes und das Sichern der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten. SimpleSell verpflichtet sich, geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck nimmt SimpleSell mindestens tägliche Backups vor. Darüber hinaus treffen SimpleSell keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten.

7.3
Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, seine Daten und Informationen vor deren Ablage auf dem Datenserver auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.

7.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, den ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

8. Rechteeinräumung

8.1
SimpleSell ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an der Software.

8.2
SimpleSell räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nur nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrags übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und – bezogen auf die mit dem Browser angesteuerte Software – örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Standort SimpleSell-Server) beschränktes Recht ein, die Software bestimmungsgemäß und nur für interne Geschäftsprozesse zu nutzen.

8.3
Der Quellcode der Software wird dem Kunden nicht zugänglich gemacht und der Kunde verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen, noch zu veranlassen, noch zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingenden Recht zulässig ist.

8.4
Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, es sei denn, dies ist zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich. Zur vertragsgemäßen Vervielfältigung zählt das Laden des Browser-Frontends der Software in den Arbeitsspeicher auf den Rechner des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern auf Datenträgern des Kunden.

8.5
Der Kunde ist zur Einräumung von Nutzungsrechten an der Software und an etwaigen mitgelieferten Begleitmaterialien an Dritte nicht befugt. Ausgenommen hiervon ist die Überlassung der Nutzung der Software an solche Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die hinsichtlich der Nutzung der Software den Weisungen des Kunden unterliegen.

8.6
Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, wird der Kunde SimpleSell das Recht einräumen, die von SimpleSell für den Kunden gespeicherten Daten zu vervielfältigen und diese Daten in einem Ausfallrechenzentrum zu speichern. Sollte es zur Beseitigung von Störungen notwendig sein, so ist es SimpleSell gestattet, Änderungen an der Struktur der Daten und dem Datenformat vorzunehmen.

9. Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde auf der Website von SimpleSell einen passwortgeschützten Nutzeraccount unter Angabe der erforderlichen Adressdaten anlegt und dabei die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

9.2
Ab Vertragsschluss läuft zunächst eine 14-tägige Testphase, in der dem Kunden alle SaaS-Funktionen (ggf. mit einer Mengenbegrenzung) kostenlos zur Verfügung stehen. Nach Ablauf der Testphase wird der Nutzeraccount eingefroren, wenn und solange der Kunde nicht ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt. Der Kunde kann sich dann zwar noch einloggen, die Software jedoch nicht mehr nutzen. Die Buchung eines Abonnements vor Ablauf der Testphase beendet diese vorzeitig.

9.3
Der Kunde kann in seinem Nutzeraccount verschiedene kostenpflichtige Leistungspakete („Abonnements“) buchen, sofern er dort eine Rechnungsadresse und Zahlungsart hinterlegt. Ihm werden dann die Softwarefunktionen im gebuchten Umfang freigeschaltet. Die Abonnements werden monatlich, beginnend ab dem Tag ihrer Buchung, abgerechnet („Abrechnungsperiode“). Eine neue Abrechnungsperiode beginnt immer am gleichen Kalendertag des Folgemonats (z.B. erste Abrechnungsperiode ab dem 15.2., nächste ab dem 15.3.).

9.4
Jedes Abonnement läuft auf unbegrenzte Zeit, wenn es nicht vor Ablauf einer Abrechnungsperiode mit Wirkung zum Ende derselben gekündigt wird. Die Kündigung durch den Kunden erfolgt durch Betätigen des Kündigungsbuttons im jeweiligen Nutzeraccount.

Die Kündigung durch SimpleSell erfolgt per E-Mail an die vom Kunden angegebene Mailadresse mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende einer Abrechnungsperiode.

9.5
Der Kunde hat die Möglichkeit, in seinem Nutzeraccount jederzeit sein bestehendes Abonnement auf ein Abonnement mit mehr Leistungen zu einem höheren Preis umzustellen (Upgrade). Mit dem Upgrade beginnt eine neue Abrechnungsperiode. Das durch die Verkürzung der letzten Abrechnungsperiode entstehende Guthaben wird auf die Vergütung des Folgemonats angerechnet.

Ein Downgrade auf ein Abonnement mit weniger Leistungen zu einem niedrigeren Preis ist nur innerhalb der letzten drei Tage einer Abrechnungsperiode möglich. Auch in diesem Fall beginnt mit dem Downgrade eine neue Abrechnungsperiode und das entstehende Guthaben wird angerechnet.

Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt nicht, auch nicht bei Beendigung des gesamten Vertrags.

9.6
Der Kunde hat die Möglichkeit, auch nach Ablauf der Kündigungsfrist, solange sein Nutzeraccount noch existiert, Abonnements neu abzuschließen. Für diese gelten dann die bei Neuabschluss gültigen Preise. Anspruch auf die Weitergeltung etwaiger früher individuell verhandelter Konditionen besteht nicht.

9.7
SimpleSell ist berechtigt, Supportleistungen, die in einem vom Kunden gebuchten Tarif enthalten sind, durch entsprechende Teiländerungskündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Abrechnungsperiode inhaltlich zu verändern, insbesondere den Leistungsumfang zu reduzieren. Die Kündigung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden angegebene Mailadresse.

9.8
Beide Parteien haben das Recht, den vorliegenden Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch E-Mail an die andere Partei außerordentlich fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch SimpleSell liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde trotz Mahnung nicht zahlt,

  • der Kunde mehrere Nutzeraccounts einrichtet, um durch wiederholte Testphasen kostenpflichtige Abonnements zu umgehen oder er zum selben Zweck seinen Account löscht, um ihn danach mit den gleichen Daten erneut einzurichten,

  • der Kunde nach Vertragsbeendigung bzgl. des bisherigen Accounts durch SimpleSell erneut einen Nutzeraccount einrichtet,

  • der Kunde das SimpleSell-Branding ohne Erlaubnis nutzt,

  • der Kunde die Software als Privatkunde nutzt,

  • der Kunde ungültige oder falsche Firmendaten, Zahlungsdaten oder E-Mail-Adressen angibt,

  • der Kunde Account-Sharing mit anderen Unternehmen bzw. Nutzern ohne vorherige Genehmigung betreibt,

  • der Kunde bei Inanspruchnahme von Reselling-Leistungen Verstöße gegen die Transportbedingungen der genutzten Beförderer begeht, Gewichte und Maße der gebuchten Transportdienstleistungen nicht einhält oder stornierte Labels in Umlauf bringt.

10. Preise, Abrechnung, Verzug

10.1
Für die von SimpleSell erbrachten Leistungen gelten die Preise gemäß der zum Buchungszeitpunkt direkt im Nutzeraccount auf der SimpleSell-Plattform angezeigten Preisliste. Die dort genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. SimpleSell ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat auch für laufende Abonnements anzupassen. Bestandskunden werden hierüber per E-Mail informiert. Die Preise gelten dann ab der jeweils nächsten Abrechnungsperiode, die nach Ablauf des Monats beginnt.

10.2
Die Abrechnung erfolgt monatlich für eine Abrechnungsperiode. Grundgebühren werden dabei vorschüssig abgerechnet, nutzungsbasierte Vergütungen nachlaufend. Für Reselling-Leistungen gilt ggf. ein abweichender Abrechnungsturnus (vgl. Ziff. 10.9).

10.3
SimpleSell übermittelt die Abrechnungen dem Kunden per E-Mail an die im Nutzeraccount hierfür vom Kunden hinterlegte Mailadresse. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig.

10.4
Die Rechnung wird über die vom Kunden hinterlegte Zahlungsart beglichen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Zahlung ohne Abzüge möglich ist. Sollte die von SimpleSell vereinbarungsgemäß ausgeführte Belastung zurückgewiesen werden, muss der Kunde unverzüglich eine alternative Zahlungsmethode zur Verfügung stellen. SimpleSell ist berechtigt, für den ihr entstehenden Mehraufwand vom Kunden eine Kostenpauschale von 25,00 EUR zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch SimpleSell bleibt vorbehalten.

10.5
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, erfolgt eine Mahnung durch SimpleSell per E-Mail an die im Nutzeraccount benannte E-Mail-Adresse mit einer Frist von sieben Tagen, um die ausstehende Forderung zu begleichen. Wird hierauf nicht gezahlt, wird SimpleSell den Nutzeraccount des Kunden sperren, bis die Zahlung erfolgt ist.

10.6
Die Aufrechnung gegen Vergütungsansprüche von SimpleSell ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Kunden zulässig.

10.7
Zur Nutzung von Reselling müssen in der Software Rechnungsadresse und Zahlungsart hinterlegt werden. Im Anschluss kann der Kunde das Reselling innerhalb einer durch SimpleSell bestimmten Mengenbegrenzung freischalten, indem er sich einer Identitäts- und/oder Bonitätsprüfung unterzieht. SimpleSell ist berechtigt, die Mengenbegrenzung im Nachhinein jederzeit anzupassen.

10.8
Die Identitätsprüfung wird durch den Zahlungsdienstleister Stripe mit dem Produkt „Stripe Identity“ durchgeführt. Dabei wird ein Ausweisdokument des Kunden verifiziert.

10.9
Reselling-Leistungen werden 14-tägig abgerechnet, sofern im entsprechenden Zeitraum Labels erstellt oder Nachberechnungen bzw. Zuschläge für bereits übergebene Sendungen durch den Beförderer bekannt wurden.

10.10
Beim Reselling werden Zuschläge bzw. Nachberechnungen vom Beförderer insbesondere dann erhoben, wenn die an den Beförderer übergebenen Sendungen nicht den Beförderungsbedingungen entsprechen oder unzustellbar sind. Sie werden dem Kunden nach Bekanntwerden bei der nächsten Abrechnung durch SimpleSell in Rechnung gestellt.

10.11
Die vom Kunden generierten Reselling-Labels sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig (z.B. DHL 10 Tage). Übergibt der Kunde dem Beförderer die Sendung nach Ablauf des Zeitraums, kann dies zu einer Nachberechnung des Entgelts durch den Beförderer führen.

10.12
Beim Reselling gelten tagesaktuelle Preise des Beförderers, die direkt bei Buchung des Labels auf der Plattform von SimpleSell angezeigt werden. Die dort genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. SimpleSell ist berechtigt, Preisanpassungen bei Reselling-Leistungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

10.13
Reselling-Labels, die der Kunde nicht vor 17:45 Uhr am Tag ihrer Erzeugung storniert, werden abgerechnet. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, selbst wenn das Label nicht genutzt wird.

11. Kundendaten und Datenschutz

11.1
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Nutzeraccount streng vertraulich zu behandeln und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollte der Kunde befürchten, dass die Zugangsdaten möglicherweise in die Hände Unbefugter gelangt sind, hat er SimpleSell unverzüglich zu informieren und das Passwort zu seinem Nutzeraccount zu ändern.

11.2
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm im Nutzeraccount hinterlegten Kontakt- und Zahlungsdaten stets aktuell und vollständig sind.

11.3
Der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Nutzeraccount zu schließen, wenn er alle Abonnements gekündigt hat und alle offenen Rechnungen beglichen sind. Dies geschieht durch Betätigung des „Konto schließen“ Buttons im Nutzeraccount. SimpleSell löscht den Nutzeraccount sechs Monate nach Schließung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das Konto reaktivieren, indem er im Nutzeraccount auf den Button „Konto wiederherstellen“ klickt.

11.4
Importierte personenbezogene Bestelldaten aus vom Nutzer angebundenen Shops werden aus SimpleSell regelmäßig nach spätestens drei Monaten automatisch, sofern keine frühere Löschung zwingend erforderlich ist, und spätestens bei der endgültigen Löschung eines geschlossenen Nutzeraccounts gelöscht.

Abrechnungsrelevante Daten sowie Geschäftsunterlagen werden von SimpleSell entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert und anschließend gelöscht, sofern nicht im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an einer längeren Aufbewahrung besteht (z.B. andauernder Rechtsstreit).

Der Kunde ist selbst verantwortlich, die von SimpleSell an ihn gestellten Rechnungen sowie im Falle des Reselling die Übersichten der gebuchten Transportleistungen für eigene Zwecke zu archivieren. Sie werden ihm bei Schließung seines Kontos nicht aktiv von SimpleSell übermittelt und stehen ihm nach Löschung des Kontos nicht mehr zur Verfügung.

11.5
SimpleSell verarbeitet bei der Labelerstellung die Daten des Kunden als Auftragsdatenverarbeiter. Die Parteien vereinbaren hierzu den beigefügten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.

11.6
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen von Supportanfragen an SimpleSell übermittelte personenbezogene Bestelldaten zu anonymisieren bzw. unkenntlich zu machen, sofern diese nicht zwingend zur Klärung des Anliegens erforderlich sind.

12. Gewährleistung

12.1
SimpleSell gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Software und der damit zusammenhängenden Leistungsangebote nach den Maßgaben dieses Vertrags. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.

12.2
Während der kostenlosen Testphase ist eine Haftung von SimpleSell ausgeschlossen.

Für Mängel der gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Software sowie des Speicherplatzes haftet SimpleSell nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts ( §§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens besteht.

12.3
Ein Mangel liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung die in der Funktionalitätsbeschreibung enthaltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung wesentlich auswirkt. Ein Mangel liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde personenbezogene Daten unter Einsatz der Software verarbeitet und die Software die Vorgaben der DSGVO zu datenschutzfreundlicher Technikgestaltung nicht erfüllt.

12.4
Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht

  • bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Software,

  • bei einer Fehlbedienung durch den Kunden,

  • im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Nutzung der Software nicht geeignet sind,

  • wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und SimpleSell infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte,

  • wenn der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat oder

  • wenn der Mangel durch einen Fehler im Drittanbietersystem (des Kunden oder z.B. des Transportdienstleisters, mit dem er zusammenarbeitet) verursacht worden ist, mit dem die Software über Schnittstellen kommuniziert.

12.5
Soweit ein Mangel vom Kunden angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht ausgeschlossen sind, ist SimpleSell verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – zu beseitigen. Der Kunde gibt SimpleSell in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung. Den Mitarbeitern und Beauftragten von SimpleSell wird zu diesem Zwecke freier Zugang zum Nutzeraccount des Kunden gewährt, soweit dies erforderlich ist.

12.6
Der Kunde ist bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch SimpleSell oder sonstiger Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Kunden insbesondere berechtigt, das geschuldete Entgelt entsprechend des Ausmaßes der Beeinträchtigung herabzusetzen (Minderung). Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, einen Minderungsanspruch dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von dem laufend zu zahlenden Entgelt eigenständig abzieht; der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den zu viel gezahlten Teil des Entgelts zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

12.7
Soweit es sich bei den mit der Nutzung der Software zusammenhängenden Leistungsangeboten um reine Dienstleistungen handelt (z.B. Supportdienstleistungen), haftet SimpleSell für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts ( §§ 611 ff. BGB).

13. Abtretung von Ansprüchen an den Kunden an Erfüllungs statt

13.1
SimpleSell ist nicht selbst Beförderer von Paket- und Warensendungen, sondern als Reseller lediglich für den Verkauf der Labels Dienstleister des eigentlichen Beförderers (vgl. hierzu im Einzelnen vorstehende Ziff. 4).

13.2
SimpleSell und der jeweilige Beförderer haben im Interesse der Kunden und zur Vereinfachung der Regulierung von Schäden bei den Paket- oder Warensendungen (Beschädigung, Verlust oder Verspätung) vereinbart, dass der Kunde im Einzelfall Ansprüche direkt gegenüber dem Beförderer geltend machen kann, und dass der Beförderer einen Schaden – nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen – direkt gegenüber dem Kunden reguliert.

13.3
Damit der Kunde seine Ansprüche direkt gegenüber dem Beförderer geltend machen und durchsetzen kann, hat er über die Plattform von SimpleSell eine Abtretungserklärung anzufordern und diese zusammen mit einer Schilderung des Sachverhalts an eine von SimpleSell benannte E-Mail-Adresse des Beförderers zu übersenden. Auf der Grundlage der Erklärung tritt SimpleSell an den Kunden seine Ansprüche gegen den in der Erklärung genannten Beförderer im Zusammenhang mit der Beförderung der in der Erklärung bezeichneten Sendung ab.

Die Abtretung und die Annahme erfolgen an Erfüllungs statt, § 364 BGB.

14. Haftung und Haftungsbeschränkung von SimpleSell gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der inländischen Beförderung von Paket- und Warensendungen

14.1
Ungeachtet der vorstehenden in Ziff. 13 geregelten Abtretung seiner Ansprüche, die SimpleSell seinerseits aufgrund seines Vertrags mit dem Beförderer hat, an den Kunden regelt SimpleSell seine Haftung und Haftungsbeschränkung in dem Vertrag zwischen SimpleSell und dem Kunden für den Fall, dass eine Abtretung nicht erfolgt, höchstvorsorglich gemäß dieser Ziff. 14.

14.2
Für die Haftung und Haftungsbeschränkung von SimpleSell gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Reselling und mit der inländischen Beförderung von Paket- und Warensendungen vereinbaren die Vertragspartner in dieser Ziff. 14 was folgt:

14.3
Im Zusammenhang mit der inländischen Beförderung von Paket- und Warensendungen haftet SimpleSell gegenüber dem Kunden wie folgt:

14.3.1
SimpleSell haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Für Schäden, die auf das Verhalten der Leute oder Erfüllungsgehilfen von SimpleSell zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.

14.3.2
SimpleSell haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der SimpleSell oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

14.3.3
SimpleSell haftet im Übrigen für Verlust und Beschädigung von Sendungen, deren Beförderung nicht nach den Bestimmungen des jeweiligen Beförderers ausgeschlossen ist (Verbotsgüter, vgl. oben Ziff. 4.9 und 5.4), sowie für die schuldhaft nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten,

  • bei Warenpost nicht,

  • bei allen übrigen Paket- und Warensendungen nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen.

14.3.4
Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen; §§ 430, 432 HGB bleiben unberührt. Dies gilt unabhängig davon, ob SimpleSell vor oder nach der Annahme der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen wurde, da besondere Risiken vom Kunden versichert werden können.

14.3.5
SimpleSell ist von der Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt). Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse.

14.3.6
SimpleSell beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Pflichten bei nicht als Verbotsgut ausgeschlossenen Sendungen – mit Ausnahme bei Warenpost, bei der die Haftung von SimpleSell insoweit ausgeschlossen ist – nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der Schaden nicht mehr als 500,00 EUR beträgt.

14.3.7
Soweit die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung von SimpleSell für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von diesem Termin

  • bei Warenpost auf den einfachen Betrag der Fracht (Erstattung des Entgelts),

  • bei allen übrigen Paket- und Warensendungen auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt) begrenzt.

14.3.8
Die Haftung der SimpleSell für die fehlerhafte oder unterlassene Ausführung von etwaigen zusätzlichen Services ist auf das entsprechende Zusatzentgelt beschränkt.

14.3.9
Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Kalendertagen nach Übernahme an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann auch die SimpleSell eine Erstattung ihrer nach Ziff. 14.3.1 und 14.3.2 geleisteten Entschädigung verlangen.

14.3.10
Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Kunde haftet vor allem für den Schaden, der SimpleSell oder Dritten aus der Versendung von Verbotsgütern oder der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entsteht (vgl. oben Ziff. 5); ist der Kunde ein Verbraucher, ist für seine Haftung ein Verschulden erforderlich.

15. Für Schäden, die nicht im Zusammenhang mit der Beförderung von inländischen Paket- oder Warensendungen stehen (vorstehende Ziff. 14.2 und 14.3), haften die Parteien im Übrigen wie folgt:

15.1
Die Parteien haften einander unbeschränkt:

  • bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

  • im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie;

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

  • für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;

  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

15.2
Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen.

15.3
Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

16. Freistellung von SimpleSell durch den Kunden wegen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Beförderung von inländischen Paket- oder Warensendungen und dem Reselling

Der Kunde stellt SimpleSell auf erstes Anfordern von SimpleSell frei von Ansprüchen von Beförderern oder Dritten gegen SimpleSell im Zusammenhang mit der Beförderung von inländischen Paket- oder Warensendungen und dem Reselling.

17. Freistellung Schutzrechtsverletzung

SimpleSell gewährleistet dem Kunden, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt („Schutzrechtsverletzung“). SimpleSell wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von SimpleSell zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen und auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für den Kunden übernehmen. Der Kunde wird SimpleSell unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren; er ist nicht berechtigt, solche Ansprüche tatsächlich oder rechtlich entgegenzunehmen, es sei denn SimpleSell hat dem zuvor schriftlich zugestimmt. Der Freistellungsanspruch nach dieser Ziff. 17 erlischt, wenn der Kunde SimpleSell nicht unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte informiert, sofern kein Fall einer unbeschränkten Haftung nach Ziff. 15.1 vorliegt.

18. Force Majeure

18.1
Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt („Force Majeure“) vorliegt, sind die Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.

18.2
Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

19.1
Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und seiner Beendigung ist Regensburg.

19.3
Erfüllungsort für alle Leistungen nach diesem Vertrag ist Regensburg.

20. Schlussbestimmungen

20.1
Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

20.2
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.

20.3
Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei an einen Dritten abtreten oder übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.